Bei der Verwendung des WPS Folienmasters geht es bei häufigen Fragen meist um nicht verfügbare Schaltflächen, fehlende sichtbare Ergebnisse und die Wiederverwendung von Einstellungen. Diese FAQ behandelt 4 häufige Fragen und praktische Lösungen.
FAQ
Warum ist die Schaltfläche für den Folienmaster ausgegraut?
- Stellen Sie sicher, dass die Zielpräsentation bereits geöffnet ist.
- Prüfen Sie, ob sich die Datei derzeit im Bearbeitungsmodus befindet.
- Kehren Sie zur bearbeitbaren Präsentationsansicht zurück und klicken Sie dann auf der Registerkarte Ansicht erneut auf Folienmaster.
Warum sehe ich nach der Bearbeitung nicht das erwartete Ergebnis?
- Prüfen Sie, ob die zugehörigen Einstellungen bestätigt und gespeichert wurden.
- Wechseln Sie zurück zur Normalansicht oder starten Sie die Bildschirmpräsentation, um das tatsächliche Anzeigeergebnis zu prüfen.
- Öffnen Sie bei Bedarf erneut Weitere Einstellungen, passen Sie die Parameter an und sehen Sie sich die Vorschau noch einmal an.
Wie mache ich Änderungen im Folienmaster rückgängig?
- Drücken Sie Strg+Z, um die vorherige Aktion rückgängig zu machen.
- Oder klicken Sie in der Symbolleiste für den Schnellzugriff auf die Schaltfläche Rückgängig.
- Prüfen Sie nach dem Rückgängigmachen die aktuelle Masterfolie und das Ergebnis auf den Folien.
Wie kann ich eine Folienmaster-Konfiguration wiederverwenden?
- Schließen Sie zunächst die Master-Einstellungen in der aktuellen Präsentation ab.
- Speichern Sie die Datei oder legen Sie sie bei Bedarf als Vorlage ab.
- Verwenden Sie diese Vorlage in späteren Präsentationen erneut oder folgen Sie demselben Einrichtungsansatz.
Glossar
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Folienmaster | Eine Bearbeitungsebene, mit der gemeinsame Layouts, Hintergründe und allgemeine Elemente in einer Präsentation gesteuert werden. |
| Bearbeitungsmodus | Der Arbeitsstatus, in dem Sie Präsentationsinhalte, Layouts und Objekte ändern können. |
| Weitere Einstellungen | Ein Einstiegspunkt zum Anpassen zusätzlicher Parameter über die Hauptfunktionssteuerung hinaus. |